Am 29. Januar 2019 hatdie Stadt Reutlingen eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.
Parallel dazu hat sich die Verwaltung der Stadt Reutlingen mit einem Schreiben an die Regierungsfraktionen im Landtag gewandt. Darin wird die Bereitschaft zu Gesprächen mit dem Landkreis bekräftigt. Andererseits wird um eine Besprechung mit den Regierungsfraktionen gebeten, um etwaige „Leitplanken“ für die Gespräche zwischen Stadt und Landkreis zu bekommen. Hintergrund dafür ist der Umstand, dass der Landtag als Gesetzgeber nicht nur bei einer Stadtkreisgründung entscheiden muss, sondern umso mehr gefordert sein wird, wenn es gilt, die Ergebnisse aus den Gesprächen zwischen Stadt und Landkreis in einzelgesetzliche Regelungen umzusetzen. Es muss deshalb für die Gespräche zwischen Stadt und Landkreis von vorneherein klar sein, ob es aus Sicht der Regierungsfraktionen „rote Linien“ gibt, also Punkte, die keine Chance haben werden, in einzelgesetzliche Regelungen aufgenommen zu werden. Die Verwaltung hat mit ihrem Schreiben den Regierungsfraktionen hierzu einen Katalog mit fünf Punkten übermittelt, zu denen sie entsprechende Aussagen erbittet.
Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg am 20. Dezember 2018 den Antrag der Stadt Reutlingen auf Gründung eines Stadtkreises abgelehnt hatte, hatte der Gemeinderat noch am selben Tag beschlossen, dass schnellstmöglich Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht wird.
Die Entscheidung des Landtags, den Antrag der Stadt auf Stadtkreisgründung mehrheitlichabzulehnen, setzt die politische Linie des Wegdrückens und des Verschiebens fort. Abgeordnete der Regierungsfraktionen sehen zwar Veränderungsbedarf, ziehen daraus aber keine Konsequenzen.
Nach 42 Monaten soll das Thema wieder an Stadt und Landkreis zurückgespielt werden, ohne konkrete Angaben darüber zu machen, in welchem Zeitraum und unter welcher Moderation Gespräche der Stadt mit dem Landkreis laufen sollen. Man fragt sich, warum das Land so lange gebraucht hat, um den fundierten Antrag der Stadt mit ein paar dürren Sätzen und vagen Vorstellungen abzulehnen. Übernahme von Verantwortung sieht anders aus. Es zeigt sich deutlich der Unwille, sich mit den Interessen der Stadt überhaupt ernsthaft zu befassen. Eine sachgerechte Abwägung der städtischen Argumente hat nicht stattgefunden.
Die Regierungsfraktionen Grüne und CDU hatten zur öffentlichen Anhörung in Stuttgart gebeten - und dabei in Aussicht gestellt, dass der Landtag voraussichtlich im Oktober/November dieses Jahres über den städtischen Antrag auf Stadtkreisgründung entscheiden wird.
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Mit großer Verwunderung hat die Stadt Reutlingen auf die Zeitungsanzeige von Landrat Thomas Reumann reagiert, in der er altbekannte und bereits widerlegte Argumente gegen die Stadtkreisgründung Reutlingens wiederholt. Befremdlich ist die Art und Weise, wie ein Landrat gegen die Interessen einer noch kreisangehörigen Stadt agitiert. Der Landrat bekämpft den Beschluss des Reutlinger Gemeinderates, der 2015 den Antrag auf Stadtkreisgründung mit großer Mehrheit beschlossen hatte, da die Zugehörigkeit zum Landkreis nachteilig für die Entwicklung der Stadt ist und ihr schadet. Es ist dem Landrat unbenommen, seine davon abweichende Meinung zu äußern, aber bitte mit mehr Respekt gegenüber einem demokratisch gewählten Gremium der Stadt Reutlingen, das die Bürgerinnen und Bürger Reutlingens repräsentiert.
Bisher hat sich der Landkreis weder seriös noch fachlich zum Antrag der Stadt Reutlingen geäußert.
Es geht bei der Frage einer Stadtkreisgründung nicht um Leben und Tod, sondern um die Frage, welche die beste Verwaltungsstruktur für die Stadt und den Landkreis ist. Für die Menschen, ob Bürger oder Unternehmer, ob Arbeiter, Angestellte oder Chef, ist nur wichtig, dass der Service unbürokratisch, schnell und zuverlässig ist. Die jetzigen Doppelstrukturen mit dem Landkreis sind ineffektiv und teuer. Sie behindern die Entwicklung der Stadt und sind finanziell und organisatorisch nachteilig. Warum will sich der Landkreis eine Extrawurst braten? Alle Landkreise, auch kleinere, schaffen ihre Aufgaben alleine aus eigener Kraft- sie müssen nicht alimentiert werden von einer Großstadt. Warum soll das der Landkreis Reutlingen nicht schaffen? Die Stadt hat bereits in der Vergangenheit mehrere Kooperationen mit dem Landkreis vereinbart und ist dazu weiterhin bereit. Eine gute Nachbarschaft, die Reutlingen auch mit den Kommunen aus anderen Landkreisen pflegt, ist nicht an die Kreiszugehörigkeit gebunden. Das zeigt die Praxis der Stadtkreise Ulm, Heilbronn oder Pforzheim, die von der Größe her mit Reutlingen vergleichbar sind.
Die Stadt Reutlingen setzt ungeachtet des Kanonendonners in närrischen Zeiten auf eine weiterhin gute Nachbarschaft und garantiert diese auch nach Gründung eines Stadtkreises.
"Hier wird versucht, die Sache auszusitzen" - Pünktlich zum "zweijährigen Jubiläum" der Antragsstellung der Stadt Reutlingen auf die Gründung eines Stadtkreises zog Oberbürgermeisterin Barbara Bosch ernüchternde Bilanz: Bislang hat das Innenministerium das Verfahren noch nicht einmal eingeleitet. Die Empörung bei der Stadt ist riesig.
Die Antwort, die Innenminister Thomas Strobl dieser Tage auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag gegeben hatte, ist eigentlich gar keine, so die Rathaus-Chefin: "Diese Stellungnahme vermittelt uns den Eindruck, dass hier versucht wird, die Sache auszusitzen".
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Die Stadt Reutlingen ist vom Regierungspräsidium am 11.02.2016 aufgefordert worden, sich zu der von der Kanzlei Oppenländer für den Landkreis vorgelegten Stellungnahme zu äußern. Die Stadt hat daraufhin das Schriftstück der Kanzlei Oppenländer und die sich darin wiederfindenden Kreistagsdrucksachen IX-0146 und IX-0148 einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Ausführungen wiederholen bekannte und bereits entkräftete Argumente des Landkreises gegen die Gründung eines Stadtkreises Reutlingen.
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Mit 30 Ja-Stimmen schickte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli 2015 den Antrag auf Gründung eines Stadtkreises auf den Weg. Nun ist die Landesregierung am Zug.
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- Gründung eines Stadtkreises Reutlingen - Die Argumente (PDF-Datei)
Der Inhalt dieser Broschüreentspricht der GR-Vorlage 15/060/01 „Beschluss über die Antragstellung zur Gründung eines Stadtkreises Reutlingen“, die Oberbürgermeisterin Barbara Bosch am 21. Mai 2015 in den Gemeinderat der Stadt Reutlingen eingebracht hat. - Ergebnisbericht über die Datenerhebung undGrundlagenermittlung zur Gründung eines Stadtkreises Reutlingen (PDF-Datei)
Der über 130 Seiten starke „Ergebnisbericht über die Datenerhebung und Grundlagenermittlung“ behandelt sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Aspekte und zeigt ein umfassendes Bild der Veränderungen und Konsequenzen einer Stadtkreis-Gründung. - Antragsschreiben an das Innenministerium zur Gründung eines Stadtkreises Reutlingen (PDF-Datei)
Die Stadt Reutlingen beantragt, sie gemäß § 3 Abs. 1 GemO durch Gesetz zum Stadtkreis zu erklären.